Indem der Beschwerdeführer als Arbeitnehmer die Beschlagnahme des Arbeitsautos durch ein Strassenverkehrsdelikt verursacht habe, könne die Beschlagnahme wesentliche Auswirkungen auf sein Arbeitsverhältnis, schlimmstenfalls eine Kündigung, zur Folge haben. Nicht zuletzt werde der Beschwerdeführer dem Eigentümer gegenüber unter Umständen schadenersatzpflichtig.