___ sowie dem Beschwerdeführer. Dagegen erhob Letzterer am 13. März 2017 form- und fristgerecht Beschwerde und beantragte was folgt: 1. Die Beschlagnahmeverfügung der Staatsanwaltschaft Region Berner Jura-Seeland vom 28.02.2017 sei aufzuheben. 2. Das mit Verfügung vom 28.02.2017 beschlagnahmte Auto BMW X1 xDrive20d sei dem Halter, Herr C.________, herauszugeben. - unter Kosten- und Entschädigungsfolge -