2. Am 7. Juli 2017 erging der Beschluss des Obergerichts des Kantons Bern im Verfahren BK 17 5. In diesem Verfahren wurde dem Beschwerdeführer die Möglichkeit gewährt, zur Frage der Beschwerdelegitimation Stellung zu nehmen. Das Verfahren BK 17 108 ist demnach wieder aufzunehmen und fortzuführen.