__ (nachfolgend: Beschuldigte) wegen Widerhandlung gegen das Tierschutzgesetz, angeblich fahrlässig begangen durch Vernachlässigen eines Hundes durch Zurücklassen in einem Personenwagen an der prallen Sonne, ein. Hiergegen erhob der Dachverband Berner Tierschutzorganisation (nachfolgend: Beschwerdeführer) am 10. März 2017 Beschwerde mit dem Antrag, die Verfügung vom 21. Februar 2017 sei aufzuheben, das Strafverfahren sei wiederaufzunehmen und die Beschuldigten seien wegen Verstosses gegen das Tierschutzgesetz durch Tierquälerei (Vernachlässigung eines Hundes durch Zurück-