1. Mit Verfügung vom 21. Februar 2017 stellte die Regionale Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) das Strafverfahren gegen A.________ und B.________ (nachfolgend: Beschuldigte) wegen Widerhandlung gegen das Tierschutzgesetz, angeblich fahrlässig begangen durch Vernachlässigen eines Hundes durch Zurücklassen in einem Personenwagen an der prallen Sonne, ein.