6 Aus forensisch-psychiatrischer Sicht wäre es gemäss Gutachter zwar sinnvoll, noch einmal einen intensiven Therapieversuch zu unternehmen, wobei die im Gutachten dargelegte «Unbeeindruckbarkeit» den zentralen Fokus darstellen sollte. Die Wahrscheinlichkeit für die gewünschten Erfolge wird vom Gutachter aber geringer als 50% eingeschätzt (Vollzugsakten Nr. 2400/10, Band III, pag. 1639).