Trotzdem habe er über die Zeit eine spürbare partielle emotionale Betroffenheit gezeigt, wobei dahingestellt bleibe, ob dies dadurch bedingt werde, dass er in Verbindung stehe mit diesem grausamen Delikt, oder durch die sehr intensive Auseinandersetzung mit dem Tatgeschehen (Therapieverlaufsbericht vom 27. November 2013; Vollzugsakten Nr. 2400/10, Band 4, pag. 1679). Auch aus den Therapieverlaufsberichten vom 17. November 2014 und 25. April 2015 geht hervor, dass es in den therapeutischen Gesprächen weiterhin darum gegangen sei, alle möglichen Hinweise für die Täterschaft seines ersten Delikts zu sammeln.