___ und im Anschluss bis 20. Juli 2007 von Dr. med. F.________ je insgesamt 13 Mal gesehen wurde. Bis am 28. Januar 2009 wurden von Dr. med. G.________ insgesamt 20 Behandlungssitzungen durchgeführt. Vom 9. Februar 2010 bis Ende April 2015 befand sich der Beschwerdeführer bei lic. phil. H.________ in Behandlung. In diesem Zeitraum fanden insgesamt 123 Sitzungen statt. Es handelte sich um eine störungs- und deliktspezifische Behandlung (Vollzugsakten Nr. 2400/10, Band 4, pag. 001758 f.).