Sie lasse sich zugespitzt in folgender Frage zusammenfassen: Können sich Gerichte bzw. Vollzugsbehörde grundsätzlich vorstellen, eine Vollzugsperspektive bis hin zu einer Entlassung auch unter dem Gesichtspunkt einer überdurchschnittlich hohen Beurteilungsunsicherheit aufgrund der Blackbox-Thematik zu entwickeln? Aus forensisch-psychiatrischer Sicht könne lediglich gesagt werden, dass hier ein Spielraum für solche Überlegungen bestehe (Vollzugsakten Nr. 2400/10, Band III, pag. 1623).