___ sechs Jahre lang rückfallfrei geblieben sein dürfte. Beziehe man all diese Überlegungen mit in die jetzige Beurteilung ein, dann könnte aufgrund der sehr speziellen Ausgangslage im vorliegenden Fall trotz der bestehenden Gegenargumente die Anordnung einer stationären Massnahme empfohlen werden (Vollzugsakten Nr. 2400/10, Band III, pag. 1622). 6.3 Welcher Variante man folge, sei aber nicht mehr auf der forensisch-psychiatrischen Beurteilungsebene weiter zu differenzieren. Es handle sich um eine normative, allein juristisch zu bewertende Güterabwägung. Sie lasse sich zugespitzt in folgender Frage zusammenfassen: