Aufgrund der derzeit rein praktisch nicht vorhandenen Möglichkeit für deliktpräventive Veränderungsprozesse, aber vor allem auch aufgrund der generellen Zurückhaltung bezüglich allfällig erreichbarer Behandlungserfolge, seien therapeutische Massnahmen gegenwärtig nicht geeignet, das beschriebene erhebliche Rückfallrisiko mit ausreichender Erfolgsaussicht zu vermindern. Die Anordnung einer therapeutischen Massnahme könne daher nicht empfohlen werden (Vollzugsakten Nr. 2400/10, Band II, pag. 740 ff.).