Betreffend Rückfallgefahr kam Dr. Prof. D.________ zum Schluss, dass sich mittel- bis langfristig sowohl für einschlägige Gewalt- als auch für Sexualdelikte ein erhebliches Rückfallrisiko ergebe. Bei der sich jetzt darstellenden Ausgangssituation seien die generellen Erfolgsaussichten einer deliktpräventiven Behandlung als nicht günstig zu beurteilen. Praktisch stehe einer deliktpräventiven Behandlung zudem aktuell noch die mangelnde Verantwortungsübernahme des Beschwerdeführers und damit verbunden die mangelnde Motivation für einen Veränderungsprozess entgegen.