3. Im erstinstanzlichen Verfahren stellte sich die Frage der Zulässigkeit einer Umwandlung der Verwahrung während des Vorabvollzugs der Freiheitsstrafe. Diese Frage wurde mit Blick auf die Abweisung des Gesuchs von der Vorinstanz offenge- 2 lassen. Auch die Beschwerdekammer verzichtet mit Blick auf den Verfahrensausgang auf die Beantwortung dieser Frage.