Der Beschwerdeführer gab in unterschiedlicher Weise darüber Auskunft, wie nah sie sich stehen. Tatsache ist jedenfalls, dass er bereits einmal mit ihr in Brasilien war und momentan über den Verbleib von F.________ Unklarheiten bestehen. Gleiches gilt hinsichtlich der nach Brasilien transferierten CHF 2.5 Mio. F.________ zu befragen, scheint von eminenter Bedeutung. Insgesamt ist eine Flucht des Beschwerdeführers wahrscheinlich, auch wenn er während der neun Tage nach Erlass des Haftbefehls nicht geflüchtet ist.