6 terhalt für seine Tochter zahlen wolle. Es sei nicht davon auszugehen, dass er eine enge Beziehung zu dieser pflege. G.________ habe angedeutet, es sei kein Gesprächsbedarf mehr vorhanden. Der Beschwerdeführer wolle jetzt freigelassen werden, obwohl er anfangs über einen vorzeitigen Strafantritt nachgedacht habe. Seine Kontakte im R.________ in O.________ seien vielfältig. Es lasse sich dort ohne grössere Schwierigkeiten ein Reisedokument beschaffen. Der Beschwerdeführer habe auch einmal in Deutschland einen Club kaufen wollen.