Der Beschwerdeführer sei nicht auf eine Entlassung vorbereitet. Es sei damit zu rechnen, dass er Auflagen nicht einhalten und mit dem Geld und mit der Hilfe seiner aus dem Rotlichtmilieu stammenden Kontakte untertauchen würde. Er könne nicht in sein gewohntes Lebensumfeld zurückkehren. Er werde von diversen Gläubigern (auch im R.________) bedrängt, seine Schulden zurückzuzahlen. Er habe keine Arbeit. M.________ habe gesagt, er wolle den Beschwerdeführer nicht mehr sehen. Er habe keine Wohnung, kein Geld, nur Schulden. Es sei unklar, wie er Un-