_ habe sehr viel Geld vom Beschwerdeführer erhalten. Es sei unklar, woher dieses stamme. Die Staatsanwaltschaft habe die Wohnung von G.________ beschlagnahmt. Mit Blick auf die Kollusionsgefahr sei erstellt, dass der Beschwerdeführer intensiv mit F.________ Kontakt gehabt habe. Die Telefonauswertung zeige, dass er sie nach Erlass des Haftbefehls gegen ihn 72 Mal angerufen habe. Sie habe von ihm rund CHF 2.5 Mio. erhalten. Allerdings sei nicht zu erwarten, dass dieses Geld in Brasilien auf einem Konto sei. J.________ habe zudem mit ihr via Facebook Kontakt aufgenommen.