Primär werde Fluchtgefahr geltend gemacht und in diesem Zusammenhang verwiesen auf das Urteil des Bundesgerichts 1B_51/2017 vom 7. März 2017. Der Beschwerdeführer sei ein Mann des Milieus, was die aktenkundigen Zeitungsartikel zeigten. Auch G.________ beschreibe ihn so. Es seien weitere Einvernahmen notwendig und geplant, so zum Beispiel mit D.________ und dem Beschwerdeführer. Mit jedem Haftverlängerungsantrag gehe die mutmassliche Deliktssumme weiter nach oben. Zusätzliche Personen würden wahrscheinlich in nächster Zeit Strafanzeige einreichen. G.________ habe sehr viel Geld vom Beschwerdeführer erhalten.