___ nach Brasilien getätigt. Die Summe der Überweisungen umfasse einen Betrag von über CHF 2 Mio. Es bestehe kein Zweifel daran, dass es sich bei den nach Brasilien überwiesenen Geldern ausschliesslich oder zumindest zum grössten Teil um ihm von den Darlehensgebern anvertraute Gelder handle. Es müsse eindeutig davon ausgegangen werden, dass die beiden eine Beziehung führten respektive womöglich noch immer führen oder wieder aufleben liessen, sollte der Beschwerdeführer in Freiheit entlassen werden.