5. Die Staatsanwaltschaft bringt zusammengefasst Folgendes vor: Der dringende Tatverdacht sei unbestrittener als je zuvor. Der Wert der Gemälde spiele vorderhand keine Rolle. Deren Eigentümerin sei eindeutig die Familie L.________ und nicht der Beschwerdeführer. Was anlässlich der Anhörung eingereicht worden sei, erscheine als dubios (Beschwerdebeilagen 3 und 4). Die geltend gemachten Werte der Gemälde seien utopisch. Der Beschwerdeführer habe ohne ersichtlichen Grund oder Gegenleistung wiederholt via Money-Transmitter Unternehmungen Überweisungen an F.________ nach Brasilien getätigt.