4.2 Zur Verhältnismässigkeit der Haftdauer führt der Beschwerdeführer aus, seine Eigentümerschaft am Bild Tizian werde in Frage gestellt. Diese Thematik sei insofern wesentlich, als es sich um ein wertvolles Gemälde handle, welches mittlerweile beschlagnahmt worden sei. Mit dem Erlös könnten wohl alle Gläubigerforderungen gedeckt werden. Die Staatsanwaltschaft müsse den Wert des Gemäldes durch ein Gutachten bestimmen. Die Klärung der Eigentümerschaft enthärte den Tatverdacht zwar nicht, hätte jedoch Einfluss auf die Strafzumessung. Zudem werde die Fluchtgefahr relativiert, da nicht anzunehmen sei, dass sich eine Person im Wissen um