Die akuten Herzbeschwerden seien erst am letzten Tag der Einsprachefrist aufgetreten. Somit sei bereits aufgrund seiner eigenen Angaben festzustellen, dass es ihm zwischen dem 10. und 21. März 2016 möglich gewesen wäre, selber innert Frist zu handeln oder eine Drittperson mit der Vornahme der Prozesshandlung – wie etwa die Übergabe der Einsprache bei der Post am 21. März 2016 – zu betrauen.