253). Die insgesamt lange Massnahmedauer und die zeitweilige Stagnation der Therapie können aber auch nicht einseitig der Vollzugsbehörde angelastet werden. Die lange Vollzugsdauer resultiert vielmehr auch aus dem Umstand, dass der Beschwerdeführer zu Beginn der Therapie bis ca. 2012 überhaupt kein Problembewusstsein für seine pädosexuelle Problematik entwickeln wollte oder konnte und seine Energie stattdessen für den juristischen Kampf gegen den als unangemessen und ungerecht empfundenen Vollzug aufwendete (Vollzugsakten pag. 1374 f.).