14 dass er ins Regionalgefängnis verlegt und beinahe ein Jahr überhaupt nicht therapiert worden sei. Auch in St. Johannsen habe die geforderte Therapieintensität nicht realisiert werden können. Die Therapie- und Vollzugsplanung sei erst im September 2016 erfolgt. Trotz Insistierens seines Rechtsanwaltes sei nichts vorbereitet gewesen. Die Dauer der Massnahme müsse ins Verhältnis zur ausgesprochenen Strafe gesetzt werden. Eine Massnahmedauer von elf Jahren sei in Anbetracht der ausgefällten Freiheitsstrafe von 35 Monaten viel zu lang.