2. Der Beschwerdeführer verweist dazu vorab auf den Massnahmeverlauf. Allein der Umstand, dass er sich seit elf Jahren im Vollzug befinde, zeige, dass irgendetwas nicht stimme. Entweder sei er therapieresistent oder die Therapeuten und die ASMV erfüllten ihre Aufgabe nicht. Die ASMV habe die Gerichtsentscheide nicht oder erst mit grosser zeitlicher Verzögerung umgesetzt. Das habe dazu geführt,