Anlässlich der Einvernahme vom 5. April 2017 hielt er fest, dass es im Hinblick auf die Verlängerung der stationären Massnahme ab Mai 2014 keine neuen Erkenntnisse gebe. Er sei erfreut gewesen, dass das, was im Dezember 2016 in Planung gewesen sei, habe umgesetzt werden können. Der Beschwerdeführer befinde sich in Progressionsstufe B und habe 20 Urlaube / Ausgänge erfolgreich absolviert. Insofern verlaufe dieser Aspekt der Massnahme wie zuletzt angedacht (Akten BK 17 101 pag. 223 Z. 26 ff.).