Aus dem aktuellen Verlaufsbericht vom 29. März 2017 (Akten BK 17 101 pag. 133) ergibt sich, dass diese Vollzugslockerungen stattfinden und dem Beschwerdeführer – gemessen am üblichen Vorgehen im MZSJ – eine ungewöhnlich schnelle Abfolge der Öffnungsschritte gewährt worden ist. Der Zeuge E.________ bestätigte im Rahmen seiner Einvernahme vom 12. Dezember 2016, dass der Beschwerdeführer jetzt «auf dem richtigen Weg» sei (Akten BK 16 222 pag. 455). Anlässlich der Einvernahme vom 5. April 2017 hielt er fest, dass es im Hinblick auf die Verlängerung der stationären Massnahme ab Mai 2014 keine neuen Erkenntnisse gebe.