Dies deswegen, weil die Chance dafür gross sei, dass sich angesichts des bisherigen verfahrenen Vollzugsverlaufs in Kombination mit der persönlichkeitsbedingten besonderen Reaktivität des Beschwerdeführers in diesem Bereich besonderes Konfliktpotential ergebe, ohne dass die entsprechende milieutherapeutische Auseinandersetzung einen offensichtlichen Mehrwert hinsichtlich des Risikomanagements und der zu leistenden therapeutischen Arbeit des Beschwerdeführers ergebe (Akten BK 16 222 pag. 187; vgl. dazu auch die Aussagen des Zeugen E.________ vom 12. Dezember 2016, Akten BK 16 222 pag. 455 und Akten BK 17 101 pag. 225).