In der Folge hob die ASMV ihre Verfügung betreffend Aufhebung der stationären Massnahme wieder auf (Vollzugsakten pag. 2453). Am 1. März 2016 trat der Beschwerdeführer – nach 11 Monaten Freiheitsentzug im Regionalgefängnis – ein zweites Mal zum Vollzug der Massnahme in das MZSJ ein, zuerst in die Beobachtungs- und Triagestation, per 1. Juli 2016 in die offene Abteilung A des MZSJ (Vollzugsakten pag. 2789 ff), in der er sich nach wie vor befindet.