E.________ die Vollzugssituation seit April 2014 als kafkaesk (Vollzugsakten pag. 1721). 4.5 Wie bereits erwähnt, wehrte sich der Beschwerdeführer gegen die verweigerte Versetzung in den offenen Vollzug bis vor das Obergericht des Kantons Bern (Akten SK 15 147). Damit wurde eine dritte Phase im Massnahmevollzug eingeleitet. Die 1. Strafkammer des Obergerichts des Kantons Bern wies die Vollzugsbehörde am 6. November 2015 an, die Versetzung des Beschwerdeführers in den offenen Vollzug umgehend vorzubereiten. In der Folge hob die ASMV ihre Verfügung betreffend Aufhebung der stationären Massnahme wieder auf (Vollzugsakten pag.