4. 4.1 Im Zusammenhang mit der Frage der Eignung der stationären Massnahme ist vorab auf den langen Vollzugsverlauf einzugehen. Dabei lassen sich im Wesentlichen die folgenden Phasen auseinanderhalten: 4.2 In einer ersten Phase bis ca. 2012 (d.h. bis zum Eintritt in die Anstalten Thorberg) liessen sich in therapeutischer Hinsicht kaum Erfolge erzielen. Dies wird durch das Gutachten von Prof. Dr. med. D.________ vom 27. März 2014 bestätigt (Vollzugsakten pag. 1374). Für den gesamten Massnahmenverlauf seit 2006 gelte