Ein Blick in die Vollzugsakten zeige, dass in den letzten drei Jahren nie das geschehen sei, was in den Gutachten vorgeschlagen worden sei. Phasenweise sei gar nichts passiert, was den Namen Massnahme verdient hätte. Es habe sich um Einsperren ohne Therapie, um reines Einsperren gehandelt. Es bringe nichts mehr, ihn nach St. Johannsen zurückzuschicken. Er sei verbrannt. Er könne nicht mehr. Im Massnahmenvollzug funktioniere es nicht mehr. Seine Wut sei zu gross. Das hätten auch die Experten gesagt. Jeder weitere Tag präventiver Freiheitsentzug zerstöre ihn, sei sinnlos, es gebe kein Ziel, auch nicht für das ASMV (Akten BK 17 101 pag.