3. Der Beschwerdeführer bringt in diesem Zusammenhang zusammengefasst vor, er habe keine Energie mehr, fühle sich wütend, hilflos und ohnmächtig. Er habe sich entschlossen, ab dem jetzigen Punkt eine stationäre Massnahme nicht mehr anzuerkennen. Er werde keine Therapien mehr machen. Es bringe nur Streit. Schlussendlich sei er übertherapiert. Die Therapie habe angefangen ihm zu schaden, der Zenit des therapeutischen Erfolges sei überschritten. Ein Blick in die Vollzugsakten zeige, dass in den letzten drei Jahren nie das geschehen sei, was in den Gutachten vorgeschlagen worden sei.