E.________, der zuletzt am 24. März 2017 im Zusammenhang mit der vom Regionalgericht Bern-Mittelland im Verfahren Massnahmeverlängerung ab Mai 2017 angeforderten forensisch-psychiatrischen Stellungnahme persönlich mit dem Beschwerdeführer Kontakt gehabt hatte, als Vertreter des erkrankten Gutachters angehört. Er teilte anlässlich der Befragungen vom 12. Dezember 2016 und 5. April 2017 die Einschätzung des Gutachters, dass eine geplante, stufenweise und kontrollierte Heranführung an eine in zeitlicher Hinsicht absehbare bedingte Entlassung unter Risikoaspekten zu bevorzugen ist (Akten BK 16 222 pag.