datiert vom 29. Juli 2016. In seiner zusammenfassenden Beurteilung des Risikoprofils hält der Gutachter fest, die Zuordnung der pädosexuellen Problematik zum Konzept der pädosexuellen Affinität bedeute keine Relativierung des Rückfallrisikos. Er führt aus, die mit einer eigenständigen Erlebnisqualität verbundene pädosexuelle Affinität könne grundsätzlich jederzeit aktiviert werden und führe somit zu einer langfristigen – vermutlich lebenslangen – grundlegenden risikorelevanten Ansprechbarkeit in diesem Bereich (Akten BK 16 222 pag. 173). Der Zeuge E.____