Wie aus dem aktuell eingeholten Führungs- und Verlaufsbericht vom 29. März 2017 hervorgeht, bestand der Beschwerdeführer bis anhin sämtliche externen Aufenthalte tadellos (Akten BK 17 101 pag. 133). 4.2 Im Rahmen des Beschwerdeverfahrens BK 16 222 wurde, wie bereits erwähnt, die Ausarbeitung einer aktualisierten forensisch-psychiatrischen Stellungnahme in Auftrag gegebenen. Diese Stellungnahme von Prof. Dr. med. D.________ datiert vom 29. Juli