Die seitherigen Führungsberichte sind insgesamt positiv. Anlässlich der Verhandlung vom 5. April 2017 reichte der Beschwerdeführer eine Auflistung seiner begleiteten, teilbegleiteten und unbegleiteten Urlaube 2016/2017 zu den Akten. Daraus geht hervor, dass er bis Ende März 2017 insgesamt 70.5 Stunden unbegleitete Ausgänge absolvieren konnte (Akten BK 17 101 pag. 249 ff.). Wie aus dem aktuell eingeholten Führungs- und Verlaufsbericht vom 29. März 2017 hervorgeht, bestand der Beschwerdeführer bis anhin sämtliche externen Aufenthalte tadellos (Akten BK 17 101 pag.