Der Übertritt in ein offeneres therapeutisches Setting wurde als angemessenes Übungsfeld gesehen. Am 20. Juni 2016 erfolgte die Versetzung des Beschwerdeführers von der Beob- achtungs- und Triagestation in die Grundstufe per 1. Juli 2016 (Vollzugsakten pag. 2789 ff). Aktuell befindet sich der Beschwerdeführer immer noch in dieser offenen Abteilung A des MZSJ. Im Januar 2017 wurde der Übergang in die Progressionsstufe B mit unbegleiteten Ausgängen und Urlauben vollzogen. Die seitherigen Führungsberichte sind insgesamt positiv.