_ eine ergänzende forensischpsychiatrische Stellungnahme vom 22. September 2015 (Akten SK 15 147 pag. 149 ff.). Am 1. März 2016 trat der Beschwerdeführer schliesslich (erneut) zum Vollzug der Massnahme in das Massnahmezentrum St. Johannsen (nachfolgend: MZSJ) ein, zuerst in die Beobachtungs- und Triagestation. Den Antrag des Beschwerdeführers, direkt in die Grundstufe des MZSJ versetzt zu werden, wies die Vollzugsbehörde ab. Der Führungsbericht vom 13. Juni 2016 (Vollzugsakten pag. 2778 ff.) lautete insgesamt positiv. Der Übertritt in ein offeneres therapeutisches Setting wurde als angemessenes Übungsfeld gesehen.