In der Folge kam es quasi zu einem Therapiestillstand. Ende März 2015 wurde der Beschwerdeführer der ASMV von den Anstalten Thorberg zur Verfügung gestellt, da er nicht mehr tragbar sei und die Massnahme dort nicht weitergeführt werden könne. In der Folge wurde der Beschwerdeführer während 11 Monaten in die Regionalgefängnisse Burgdorf bzw. Thun verlegt. Am 29. April 2015 verfügte die ASMV, der Vollzug der stationären Massnahme werde wegen Aussichtslosigkeit auf den Zeitpunkt aufgehoben auf den vom zuständigen Gericht ein rechtskräftiger Entscheid gemäss Art. 62c Abs. 4 StGB vorliege (Vollzugsakten pag.