so auch der Zeuge E.________ anlässlich der Verhandlung vom 5. April 5 2017, Akten BK 17 101 pag. 225 Z. 9 ff.). Der Gutachter hält ausserdem fest, dass die Persönlichkeitsproblematik beim Beschwerdeführer aus folgenden vier Risiko- Eigenschaften bestehe: Pädosexuelle Affinität (deutlich ausgeprägt), gesteigertes Autonomiebedürfnis (deutlich ausgeprägt), gesteigerte Kränkbarkeit (deutlich ausgeprägt) und Dissozialität (moderat ausgeprägt, eher in der Vergangenheit nachweisbar).