Die Kosten des Beschwerdeverfahrens BK 16 222 seien dem Kanton aufzuerlegen, diejenige des vorliegenden Verfahrens dem Beschwerdeführer. III. Der Beschwerdeführer sei im Massnahmenvollzug im Massnahmezentrum St. Johannsen zu belassen. 4 II. Verlängerung der Massnahme; Voraussetzungen nach Art. 59 Abs. 4 StGB