2. Mit Schreiben vom 19. Juli 2016 gab die damalige Verfahrensleiterin bei Prof. Dr. med. D.________ die Ausarbeitung einer ergänzenden Stellungnahme in Auftrag. Dieses Gutachten wurde am 29. Juli 2016 erstattet (Akten BK 16 222 pag. 97 ff.). Am 21. Juli 2016 stellte der Beschwerdeführer ein Ablehnungsgesuch gegen die im Beschwerdeverfahren BK 15 284 beteiligten Richter und den beteiligten Gerichtsschreiber. Das Ausstandsgesuch wurde mit Beschluss des Obergerichts des Kantons Bern vom 17. August 2016 gutgeheissen (SAK 16 8). Mit der Beurteilung der