Mit Beschluss BK 15 284 vom 15. März 2016 wies die Beschwerdekammer die Beschwerde erneut ab. Einen Antrag des Beschwerdeführers auf Durchführung einer Verhandlung unter Beizug des Gutachters hatte sie vorgängig ebenfalls abgewiesen. Das Bundesgericht hiess die gegen den Beschluss vom 15. März 2016 eingereichte Beschwerde am 26. Mai 2016 gut (Urteil des Bundesgerichts 6B_320/2016) und führte aus, die Beschwerdekammer hätte aufgrund der Eingriffsintensität des Entscheids für den Beschwerdeführer und der Art der zu beurteilenden Fragen eine mündliche Verhandlung unter Beizug des Gutachters durchführen müssen.