Überzeugender und viel häufiger ist jedoch das Szenario, dass ein Opfer sexueller Gewalt nicht von sich aus zur Polizei gehen will und die Tat in einer ersten Phase aus Scham verleugnet. Die Widersprüche im Aussageverhalten der Beschuldigten reichen daher nicht aus, um ein Handeln der Beschuldigten wider besseres Wissen nachweisen und sie schliesslich wegen falscher Anschuldigung oder Verleumdung schuldig sprechen zu können.