Es trifft zwar zu, dass ein Motiv der Beschuldigten für eine falsche Anschuldigung des Beschwerdeführers im Zusammenhang mit dem Vergewaltigungsvorwurf denkbar ist, nämlich dass die Beschuldigte die Vergewaltigung gegenüber ihrem Freund bloss erfunden hat, weil sie ihn mit dem Beschwerdeführer betrogen und sich vor dessen Reaktion gefürchtet haben könnte. Überzeugender und viel häufiger ist jedoch das Szenario, dass ein Opfer sexueller Gewalt nicht von sich aus zur Polizei gehen will und die Tat in einer ersten Phase aus Scham verleugnet.