Was der Beschwerdeführer an Widersprüchen im Aussageverhalten der Beschuldigten im Verfahren PEN 14 272 aufzuzeigen versucht, wurde bereits im Rahmen des dortigen Urteils gewürdigt und führte schliesslich zu den besagten Zweifeln an der Schuld des Beschwerdeführers. Es trifft zwar zu, dass ein Motiv der Beschuldigten für eine falsche Anschuldigung des Beschwerdeführers im Zusammenhang mit dem Vergewaltigungsvorwurf denkbar ist, nämlich dass die Beschuldigte die Vergewaltigung gegenüber ihrem Freund bloss erfunden hat, weil sie ihn mit dem Beschwerdeführer betrogen und sich vor dessen Reaktion gefürchtet haben könnte.