1.2 Am 12. Februar 2016 stellte die Regionale Staatsanwaltschaft Berner Jura-Seeland (nachfolgend Staatsanwaltschaft) das Verfahren gegen die Beschuldigte ein. Dagegen erhob der Beschwerdeführer am 10. März 2016 Beschwerde mit dem Antrag, Ziffer 1 und 2 der Verfügung vom 12. Februar 2016 seien aufzuheben und die Staatsanwaltschaft sei anzuweisen, das Strafverfahren gegen die Beschuldigte wegen falscher Anschuldigung und Verleumdung fortzuführen. Die Beschwerdekammer edierte am 21. März 2016 die amtlichen Akten des Verfahrens PEN 14 272 beim Regionalgericht.