(nachfolgend Beschuldigte) wegen falscher Anschuldigung und Verleumdung, «Rufmordes» und «sämtlicher infrage kommender Tatbestände». Er warf der Beschuldigten vor, ihn zu Unrecht wegen Vergewaltigung, sexueller Nötigung und Freiheitsberaubung (angeblich begangen am 20./21. August 2011) sowie der Anstiftung zur Nötigung, evtl. Nötigung (angeblich begangen am 15. April 2013) angezeigt zu haben, worauf hin er beim Regionalgericht Berner Jura – Seeland (nachfolgend Regionalgericht) angeklagt, von diesem aber (rechtskräftig) freigesprochen wurde (Verfahren PEN 14 272). 1.2