2. Die Regionale Staatsanwaltschaft Emmental-Oberaargau wird angewiesen, das Verfahren gegen den Beschuldigten im Sinne der Erwägungen fortzuführen. 3. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens, bestimmt auf CHF 1‘500.00, trägt der Kanton Bern. 4. Dem Beschwerdeführer wird für das Beschwerdeverfahren eine Entschädigung von CHF 2‘000.00 (inkl. Auslagen und MWSt) ausgerichtet.